ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln verschiedene Vorgänge bei Verträgen zwischen Ihnen als Auftraggeber und Sabine Barth/Auftragnehmer. Bitte lesen Sie diese sorgsam durch. Mit der Buchung des Angebots stimmen Sie auch diesen AGB’s zu. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken. Auch eine Buchung einer Musikerin ist ein normaler Geschäftsvorgang, der dementsprechend auch rechtlich geregelt sein muss.

 

Grundsätzliches

Die hier aufgeführten AGB’s sind für jeden Auftraggeber bindend und sind Teil eines jeden Engagementvertrages. Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag, der vom Auftraggeber unterzeichnet werden muss, festgehalten ggf. per Email nachgefügt. Bei nachträglichen Änderungen per Email ist eine Bestätigung des Auftragnehmers zur Bestätigung der Gültigkeit notwendig. Der Vertrag wird per Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich.

 

Angebot

Sie erhalten grundsätzlich ein Angebot zu Ihrer Anfrage. Darin sind der Preis und die dazugehörigen Leistungen im Detail aufgeführt.

 

Das Ihnen zugesandte Angebot ist eine Woche gültig und der Termin für Sie so lange reserviert.

 

Vertragsabschluss und Bezahlung

Nehmen Sie das Angebot innerhalb der Frist an, erhalten Sie einen Buchungsvertrag. Erst wenn der Buchungsvertrag, von Ihnen unterschrieben, dem Auftragnehmer wieder vorliegt, ist der Termin für beide Seiten bindend.

 

Eine Anzahlung ist bei Unterschreiben des Vertrages sofort fällig. Die entsprechende Rechnung wird nach Eingang des unterschriebenen Vertrages per Mail verschickt. Der Umfang der Anzahlung entspricht 20% des Gesamtbetrages und wird in jedem Fall einbehalten, sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten wollen.

Dies dient vor allem zur Sicherheit des Auftragnehmers, damit Termine nicht ohne echte Buchungsintention freigehalten werden müssen.

Die Schlußrechnung erhalten Sie nach Leistungserbringung. Der Gesamtbetrag ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung auf das dort angegebene Konto zu überweisen oder am Tag der Veranstaltung in Bar zu entrichten.

 

Liedauswahl

Im Angebot enthalten sind Lieder aus dem Repertoire der Musikerin, welches Sie unter

https://www.sabine-barth-musik.com/repertoire/ finden.

 

Sollten Sie einen Ihrer gewünschten Songs nicht im Repertoire finden, studiert Sabine Barth diesen gerne kostenlos für Sie ein, sofern die Lieder folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen dem Anlass entsprechen, für sie stimmlich umsetzbar sein und es muss ein qualtitativ hochwertiges Instrumental vorliegen bzw. erstellt werden können.

 

Das Einstudieren jedes weiteren neuen Songs wird pauschal mit 25 Euro bei vorhandenen Playbacks und 50 Euro bei Neueinspielungen pro Lied berechnet.

 

Die Liedauswahl muss, sofern sie aus Sabine Barths Repertoire stammt, 4 Wochen vorher festgelegt werden. Wird ein Song extra für Sie einstudiert, muss dieser mindestens 8 Wochen vorher bindend festgelegt werden. Diese Vorlaufzeit ist nötig, da der Song nicht nur gesanglich einstudiert, sondern gegebenfalls auch noch durch eine Pianistin oder einen Pianisten eingespielt werden muss.

 

Bei kirchlichen/freien Trauungen sind bis zu 5 Lieder, bei standesamtlichen Trauungen bis zu 3 Lieder und bei Taufen bis zu 4 Lieder im Angebot enthalten.

 

Vor Buchung ist es unbedingt notwendig, mit der Person, die die Trauung oder die Taufe durchführt, abzuklären, ob diese mit Ihrer Songauswahl und dem Einsatz verstärkter Musik einverstanden ist.

 

 

GEMA / Urheberrecht

Sabine Barth weist Sie darauf hin, dass Ihre Veranstaltung unter Umständen gemapflichtig ist und Sie diese anzumelden haben. Eventuell anfallende Gebühren und die Abklärung ob pflichtig oder befreit sind von Ihnen als Veranstalter zu übernehmen.

 

Die Vergütungssätze des Tarif WR-Hz finden für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei standesamtlichen Trauungen Anwendung. Der Tarif ist auf der Internetseite der Gema einsehbar.

 

Nach bisherigem Wissen sind Gottesdienste und Privatfeiern gemabefreit. Zur Absicherung bitte jedoch bei Gottesdiensten die Pfarrei vor Ort bzgl. etwaiger Gebühren befragen.

 

Der Auftragnehmer darf fotografiert und gefilmt werden, jedoch dürfen die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf sozialen Medien oder anderen digitalen Plattformen veröffentlicht werden.

 

Technik / Aufbau / Organisation

Die benötigte Technik wird von der Musikerin mitgebracht, aufgebaut und selbst bedient.

 

Sabine Barth singt zu professionellen Halbplaybacks. Eine Live-Begleitung durch Klavier oder Gitarre ist jederzeit, durch die eigenen Musikpartner von Sabine Barth, möglich.

 

Sie sind dafür zuständig, vor Ort (Kirche, Standesamt, Location für freie Trauung, Taufe…) den gebuchten Auftritt anzukündigen.

 

Die Musikerin wird für den Aufbau und den Soundcheck ca. 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort sein (ggf. je nach Belegung der Räumlichkeiten und vorheriger Absprache ist auch weniger Aufbauzeit möglich, z.B. am Standesamt, direkt nach einer anderen Trauung). Zu diesem Zeitpunkt sollte eine vom Auftraggeber beauftragte Person mit Schlüsselgewalt (Standesbeamte, Mesner, Organist etc.) zu den Räumlichkeiten / der Stromversorgung den Zugang ermöglicht haben bzw. anwesend sein.

 

Der Auftraggeber sorgt für eine funktionierende Stromversorgung in Auftrittsnähe, welche bei Eintreffen der Musikerin einsatzbereit/eingeschaltet ist. Entstehende Stromkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

 

Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, eine genaue Anschrift des Veranstaltungsortes mitzuteilen und ggf. auf Parkmöglichkeiten bzw. auf fehlende Parkmöglichkeiten hinzuweisen.

 

Bei Außenveranstaltungen muss der Veranstalter verbindlich dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon oder Schirm) zur Verfügung steht, der die Musikerin und das Equipment sowohl vor Regen als auch vor starker Sonneneinstrahlung schützt (Wasserschaden/Überhitzung).

 

Sollten Schäden an der Technik der Musikerin durch Dritte (z.B. Gäste) oder durch nicht ausreichenden Wetterschutz entstehen, haften Sie als Veranstalter dafür.

 

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten nutzt Sabine Barth zur Erstellung und Abwicklung des Angebots, des Auftrags und die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags. Nach beiderseitiger Erfüllung des Vertrages oder bei Nichtannahme des Angebots werden Ihre Daten wieder gelöscht.

 

Stornoregelung

a) Veranstaltungsabsage aufgrund Veranstaltungsverbots

Muss aufgrund einer behördlichen Anweisung (Veranstaltungsverbot, Ausgangssperre) die Veranstaltung abgesagt werden, zählt dies unter „höhere Gewalt“. Damit wird die Abhaltung der Veranstaltung rechtlich unmöglich und die Geschäftsgrundlage für das getroffene Arrangement fällt weg.

 

Wird kein passender neuer Termin gefunden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und es fallen keine Stornogebühren an. Allerdings können dem Veranstalter bereits im Vorfeld angefallene Arbeiten in Rechnung gestellt werden (z.B. Beratungen in Sachen Liedauswahl/Ablauf, extra eingespielte Playbacks, Treffen usw.)

b) Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt – Veranstaltungsbeschränkung – sonstige Gründe

Ist die Durchführung erlaubt oder tritt eine Veranstaltungsbeschränkung ein und wird diese seitens des Veranstalters deshalb abgesagt (Verringerung der Gästezahl, Teile der geplanten Veranstaltung können nicht stattfinden (d.h. zum Beispiel die kirchliche Trauung ist möglich, die Feier im Anschluss verboten) oder aus einem anderen vom Veranstalter verursachten Grund (z.B. aufgrund Sinneswandel, Erkrankung, Tod, verhinderter Anreise des Veranstalters etc.) oder wird der zeitliche Ablauf so verschoben, dass die Musikerin den Termin unverschuldet (gebunden durch andere Termine) nicht wahrnehmen kann treten folgende Storno-Regelungen in Kraft (es gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung zur Feststellung der Stornierungsgebühren):

  • über 90 Tage vor gebuchtem Event: 25% der vereinbarten Festgage

     

  • zw. 90 und 60 Tagen vor gebuchtem Event: 50 % der vereinbarten Festgage

     

  • zw. 59 und 30 Tagen vor gebuchtem Event: 75 % der vereinbarten Festgage

     

  • ab 29 Tage vor gebuchtem Event: 100% der vereinbarten Festgage

 

Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten.

 

Sind der Musikerin zum Zeitpunkt der Stronierung bereits Kosten entstanden z.B. durch den Kauf oder das Einspielen von Halbplaybacks/Notenmaterial, Vorabtreffen etc. sind die Kosten auf die Stornierungs- gebühren aufzuschlagen.

 

Ist die Musikerin selbst durch Erkrankung, eines Todesfalls im engsten Kreis, Quarantäne oder einen Unfall verhindert, so hat sie dies unverzüglich mitzuteilen und es ergeben sich keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Sofern sie, durch einen dieser Fälle verhindert ist, bemüht sie sich selbstverständlich um Ersatz, kann ihn aber nicht garantieren. Findet sie keine Vertretung, entsteht dadurch auch kein Schadensersatzanspruch für Sie als Veranstalter.

 

Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos im Internet

Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass zur Verfügung gestellte oder selbstgeschossene Fotos und Videos, Texte sowie personenbezogene Angaben wie z.B. Vornamen des Auftraggebers, Ort und Datum der Veranstaltung, für die Homepage und die sozialen Netzwerke des Aufragnehmers verwendet werden dürfen.

 

Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber des Auftragnehmers für Art und Form der Nutzung der Homepage / Facebook zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte. Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

 

Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Nicht-Einhalten der AGB’s

Bei Nicht-Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits, behält Sabine Barth sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. In diesem Fall werden die oben angegebenen Stornierungskosten fällig.

 

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.